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Schuldenfrei in 3 Jahren

Verfahren der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt Neuregelung gilt rückwirkend für Verfahren ab dem 01.Oktober 2020 Der Bundestag hat am Donnerstag, den 17. Dezember 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens angenommen. Festlegung der lang, mittel -und kurzfristigen Geschäftspolitik der Gesellschaft, Mit der Gesetzesänderung werden zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über…

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