[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Die Erstellung des Insolvenzplans“ font_container=“tag:p|font_size:22|text_align:left|color:%23d4af8c“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1448963870566{margin-bottom: 20px !important;border-bottom-width: 1px !important;padding-bottom: 10px !important;border-bottom-color: #dddddd !important;border-bottom-style: solid !important;}“][vc_column_text]Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig geworden.

Im Zuge der Globalisierung sind die Herausforderungen gewachsen und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens ist weniger vorhersehbar. Die Situation eines Unternehmens kann sich heute kurzfristig dramatisch verschlechtern. Oftmals führt die Unternehmenskrise dann auch zu einer Existenzgefährdung der Gesellschafter.

Auf den ersten Blick erscheint diese Krisen-Gemengelage ausweglos. Tatsächlich aber bietet die Insolvenzordnung durch die Vorschriften über den Insolvenzplan, insbesondere in Verbindung die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren auch für ausweglos erscheinende Situationen konstruktive Lösungsansätze.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Der Insolvenzplan bietet viele Vorteile:“ font_container=“tag:p|font_size:16|text_align:left|color:%23002f66″ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1448963790313{margin-bottom: 20px !important;border-bottom-width: 1px !important;padding-bottom: 10px !important;border-bottom-color: #dddddd !important;border-bottom-style: solid !important;}“][vc_column_text]

  • Das Unternehmen wird auf den wirtschaftlichen Wert seines Vermögens entschuldet und die Anteile der Gesellschafter wieder werthaltig.
  • Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote, die zudem schneller gezahlt wird.
  • Die Arbeitnehmer werden ihre Arbeitsplätze in größerer Zahl behalten.
  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen können mit Mehrheitsentscheidung gegen den Willen einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen durchgesetzt werden.

 

Dabei steht der Insolvenzplan nicht nur Unternehmen zur Überwindung von Unternehmenskrisen zur Verfügung sondern ermöglicht gerade auch Selbständigen und Freiberuflern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Und oftmals bekommen festgefahrenen Vergleichsverhandlungen neuen Schwung, wenn ein Insolvenzplan im Entwurf vorgelegt wird.

RA Jörg Spies hat bereits im Jahr des Inkrafttretens der Insolvenzordnung 1999 den ersten Insolvenzplan in Deutschland erstellt. Wir beschäftigen uns seitdem intensiv mit der Sanierung durch Insolvenzpläne und greifen im Rahmen der Beratung auf eine über 20-jährige Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltererfahrung zurück.[/vc_column_text][vc_custom_heading text=“Unsere Leistungen:“ font_container=“tag:p|font_size:16|text_align:left|color:%23002f66″ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1448963819727{margin-bottom: 20px !important;border-bottom-width: 1px !important;padding-bottom: 10px !important;border-bottom-color: #dddddd !important;border-bottom-style: solid !important;}“][vc_column_text]

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht durch Erstellung von Liquiditätsstatus und Überschuldungsstatus
  • Betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens
  • Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck
  • Entwicklung eines Insolvenzplanszenarios vor Antragstellung
  • Qualifizierter Insolvenzantrag mit Darstellung des Sanierungskonzepts
  • Integrierte Unternehmensplanung für die Insolvenz und den Zeitraum danach
  • Eintritt in die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer
  • Begleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • Umsetzung der Eigenverwaltung
  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Kommunikationskonzept für die Insolvenz
  • Suche nach geeigneten Investoren

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